Windpark Weißer Stein

Das Projekt

PIONEXT plant die Errichtung eines Windparks im Waldgebiet rund um den Weißen Stein in den Gemarkungen Schriesheim und Dossenheim.  

Aktueller Planungsstand

Derzeit wird die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt durch die Ausweisung eines Vorranggebiets Windenergie im Teilregionalplan Windenergie des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar geschaffen. Dieses Vorranggebiet ist die Grundlage für die weitere Projektplanung und ermöglicht den Einstieg in ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, stellt jedoch keine Garantie für eine spätere Genehmigung dar.

Das betreffende Gebiet wird unter der Flächenbezeichnung HD/RNK-VRG01-W geführt und befindet sich aktuell in der zweiten Offenlage. Die im Jahr 2025 eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten Offenlage wurden durch den Regionalverband Rhein-Neckar umfassend geprüft und abgewogen. 

Ein weiterer wichtiger Meilenstein wurde am 31. Juli 2026 erreicht: Der Gestattungsvertrag für die Grundstücke sowie der Kooperationsvertrag wurden mit der Stadt Schriesheim und der Gemeinde Dossenheim unterzeichnet.

Damit konnten wesentliche Grundlagen für die weitere Projektentwicklung zwischen den Kommunen und dem Projektentwickler für die weitere Projektentwicklung geschaffen werden.

Parallel dazu prüft PIONEXT derzeit neun potenzielle Standorte für Windenergieanlagen innerhalb des Windenergie-Vorranggebietes auf den Gemarkungen Dossenheim und Schriesheim. Die Untersuchungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Gemeinden sowie weiteren lokalen Akteuren.

Standort

Die geplanten Windenergieanlagen sollen auf den windreichen Höhenrücken des Odenwaldes errichtet werden.

Die vorgesehenen Flächen liegen:

  • in forstwirtschaftlich genutzten Parzellen

  • mit überwiegend Nadelbaumanteil

  • außerhalb dichter Siedlungsstrukturen

Die Nutzung solcher Standorte ist typisch für Windenergieprojekte im Wald, da hier häufig gute Windverhältnisse und ausreichende Abstände zur Wohnbebauung vorhanden sind.

Standortauswahl

Derzeit prüft PIONEXT neun potenzielle Standorte für Windenergieanlagen (WEA) innerhalb des Windenergie-Vorranggebietes auf den Gemarkungen Dossenheim und Schriesheim. Als vorläufiger Anlagentyp ist die Enercon E-175 vorgesehen. Die Windenergieanlage verfügt über eine Leistung von 7 MW, einen Rotordurchmesser von 175 Metern und eine Nabenhöhe von bis zu 175 Metern. 
Welche und wie viele Windenergieanlagen letztlich im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt werden, steht derzeit noch nicht fest. Die endgültige Auswahl erfolgt auf Grundlage umfassender fachlicher und technischer Prüfungen.

 Wie erfolgt die Standortauswahl ?

Die Standortprüfung erfolgt in mehreren Schritten.

Die identifizierten Standorte werden nun in einem nächsten Schritt vertiefend untersucht. Neben internen Planungsprozessen fließen dabei die Ergebnisse unabhängiger Fachgutachten ein. Geprüft werden insbesondere:

  • Natur- und Artenschutz
  • Schall- und Schattenwurfimmissionen
  • Belange der Luftfahrt
  • Transportkonzept
  • Bauflächenlayout
  • technische und wirtschaftliche Machbarkeit

Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen wird entschieden, welche Standorte in die Genehmigungsplanung aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage wird anschließend der Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorbereitet.

Umwelt- und Artenschutz im Fokus

Ein zentraler Bestandteil der Projektentwicklung ist die sorgfältige Prüfung der Umweltverträglichkeit. Bereits Anfang 2026 wurde ein unabhängiges Gutachterbüro mit der Durchführung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen beauftragt. Die Erfassungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und bilden eine wichtige Grundlage für das spätere Genehmigungsverfahren. Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die weitere Projektplanung ein und dienen dazu, Natur- und Artenschutz bestmöglich zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wird die Planung im weiteren Projektverlauf kontinuierlich konkretisiert.

Der Klimawandel bedroht unsere Landschaften, die Natur und die Tierwelt. Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie CO₂-Emissionen vermeidet und damit die Erderwärmung begrenzt. Das ist entscheidend für den langfristigen Erhalt vieler Arten und unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Strenge naturschutzfachliche Genehmigungsvoraussetzungen stellen sicher, dass Windenergieanlagen nur dort und unter Bedingungen betrieben werden, die den Schutz von Natur und Arten berücksichtigen. Naturschutzgebiete sind von der Planung ausgeschlossen. Die vorgesehene Fläche wird derzeit bereits intensiv forstwirtschaftlich genutzt.

Teile des Projektgebiets liegen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Dies stellt jedoch grundsätzlich kein Genehmigungshemmnis dar. 

Der geplante Standort liegt in ausreichendem Abstand zu den nächsten Vogelschutzgebieten. Waldbiotope sind nicht betroffen, ebenso wenig Naturschutzgebiete oder Flora-Fauna-Habitate.

Wasserschutzgebiete werden lediglich am Rand berührt – die in unserer Planung vorgesehenen WEA befinden sich ausschließlich im Randbereich der Zone 3, innerhalb derer WEA grundsätzlich genehmigungsfähig sind.

Für das Projekt ist der Einsatz einer Enercon E-175 vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine getriebelose Windenergieanlage, die ohne Hydrauliköl auskommt. Damit werden auch bei der Anlagentechnik Aspekte des Umwelt- und Gewässerschutzes berücksichtigt.

Transparenz und Dialog

PIONEXT legt großen Wert auf eine transparente Projektentwicklung und den offenen Dialog mit allen Beteiligten. Über den weiteren Fortschritt des Projekts werden wir regelmäßig informieren.

Good to know

Jahresvergleich: Der Klimawandel setzt den Wäldern zunehmend zu. Trockenheit, Hitze und Extremwetterereignisse schwächen den Waldbestand. Der Ausbau der Windenergie leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und damit langfristig auch zum Erhalt unserer Wälder.

Das Projektgebiet: Die vorgesehenen Flächen werden heute bereits forstwirtschaftlich genutzt und sind überwiegend mit Nadelbäumen bestanden. Es handelt sich damit nicht um unberührte Naturflächen, sondern um bewirtschaftete Waldflächen.

Geringer Flächenbedarf: Für eine Windenergieanlage wird im Verhältnis zur erzeugten Energie nur eine vergleichsweise kleine Fläche dauerhaft benötigt. Während der Bauphase können zusätzliche Flächen, beispielsweise für die Montage und Lagerung, vorübergehend beansprucht werden.

Ausgleich für Eingriffe: Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung ausgeglichen. Vorgesehen ist ein Ausgleich im Verhältnis 1:1, ergänzt um Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Waldes gegenüber den Folgen des Klimawandels.

Windkraft im Wald: Pro Windenergieanlage umfasst das Fundament etwa 450–520 m², hinzu kommt eine dauerhafte geschotterte Kranstellfläche von etwa 1.300–2.100 m². Zusätzlich werden Zuwegungen benötigt, deren Verlauf jedoch noch standortabhängig geplant wird.Für eine Windenergieanlage wird nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Fläche dauerhaft benötigt. Während der Bauphase werden zusätzliche Flächen vorübergehend in Anspruch genommen und anschließend weitgehendwiederhergestellt.

Dezember 2024 - März 2025
Interessensbekundungsverfahren der Gemeinde Dossenheim und Stadt Schriesheim
  • Gemeinsames Interessensbekundungsverfahren von Dossenheim und Schriesheim zur Entwicklung eines Windparks am Weißen Stein.
  • Bildung einer interkommunalen Dialoggruppe aus Verwaltung und Gemeinderäten.
  • Prüfung verschiedener Projektangebote und Auswahlkriterien für mögliche Projektierer.
  • Durchführung von Fachgesprächen und Waldbesichtigungen mit Expertinnen und Experten.
  • Empfehlung von PIONEXT als potenziellen Projektierer.
Oktober 2025
Bürgerinformationsveranstaltungen zum Bürgerentscheid
  • Fanden am 21.10. und 23.10.25 in Dossenheim und Schriesheim statt.
Dezember 2025
Beschluss der Verbandsversammlung Rhein-Neckar
  • Verbandsentscheidung: Windenergiegebiet wird nach Abwägung der Stellungnahmen weiterverfolgt; westliche Teilfläche bleibt im Planentwurf erhalten.
  • Artenschutz: Nordwestlicher Bereich am Hartenbühl wird zur Einhaltung des Abstands zum Vogelschutzgebiet aus der Planung genommen.
  • Luftfahrt: Westliche Teilfläche bleibt nach Prüfung der luftfahrtbezogenen Belange im Planentwurf erhalten, da es aktuell keine belastbaren Anzeichen gegen eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Windenergieanlagen gibt.

 

Quelle: Verband Region Rhein-Neckar, Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie, Umweltbericht, Entwurf zur zweiten Offenlage und zweiten Anhörung, Stand Dezember 2025, S. 107. https://sessionnet-oparl.krz.de/Oparl/bodies/1670/downloadfiles/a/00129254.pdf?utm

Januar 2026
Start der umfangreichen faunistischen Untersuchungen

Untersucht werden im Erfassungszeitraum 2026/27:

Avifauna

  • Brutvorkommen
  • Fortpflanzungsstätten
  • Reviere von Vogelarten   

 Fledermäuse            

  • Quartiere
  • Jagdhabitate
  • Balzkontrollen
  • Schwärmkontrollen

Weitere Artenvorkommen des Anhang IV der FFH-Richtlinie

  • Haselmaus
  • Wildkatze
  • Amphibien
  • Reptilien
August 2026
Update zu den faunistischen Untersuchungen

Aktuell laufende Untersuchungen: 

  • Haselmauskontrollen mit Nesttubes
  • Vorkommen Brutvögel und Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Vogelarten
  • Fledermäuse: Netzfänge; Schwärm- und Balzkontrollen