Die Nutzung von Windkraft spielt in der heutigen Energieversorgung eine entscheidende Rolle.

Die Vorteile von Windenergie liegen dabei klar auf der Hand: Wind ist eine sich selbst nachhaltig erneuernde Energieform, die unbegrenzt als Ressource zur Verfügung steht und dabei kein CO2 ausstößt. Somit hat Windstrom eine positive CO2 Bilanz. Da während der Betriebsdauer der Windenergieanlagen mehr Energie erzeugt wird, als für die Herstellung, die Logistik, den Aufbau sowie die Wartung der Windräder aufgewendet werden muss, ist auch die Energiebilanz deutlich positiv. Zudem ist Strom aus Windkraftanlagen günstiger als Strom aus konventioneller Erzeugung – wenn die Folgekosten konventioneller Anlagen berücksichtigt werden. Weitere Vorteile sind der hohe Wertschöpfungsanteil in Deutschland, die geringe Flächenbeanspruchung sowie der problemlose Rückbau von Windrädern mit hohem Recyclinganteil.

Natürlich gibt es auch einige Nachteile von Windenergie. Fakt ist, dass Windkraftanlagen nur Strom produzieren können, wenn ausreichend Wind weht. Windräder emittieren Schall, der unter Umständen als unangenehm empfunden werden kann. Auch das Landschaftsbild verändert sich durch den Bau von Windkraftanlagen und es kann darüber hinaus an bestimmten Standorten zu Konflikten mit verschiedenen Tierarten kommen – dem wird allerdings durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen entgegengewirkt.

Fast in ganz Deutschland gibt es geeignete Grundstücke zur Windernte. Als mögliche Standorte eignen sich grundsätzlich Ackerland, Wiesen- und auch Waldflächen für den Bau einer Windenergieanlage. Über die Eignung des Grundstücks entscheidet vor allem die Windhöffigkeit, d.h. das Windpotenzial des Gebietes. Darüber hinaus müssen die Abstandskriterien insbesondere zu Wohnhäusern erfüllt, die Planungsgrundlage vorhanden bzw. schaffbar (z.B. Wind-Vorrangfläche) sowie die Zuwegung und der Netzanschluss realisierbar sein. Im Voraus sollten zudem alle Ausschlusskriterien (z.B. Naturschutzgebiet) des jeweiligen Regionalplans genau geprüft werden.

Wir nehmen Ihr Grundstück unter die Lupe – lassen Sie Ihre Fläche von uns prüfen!

Eine Windenergieanlage benötigt bei Pionext dauerhaft mindestens 0,3 bis 0,5 Hektar Fläche. Der genaue Platzbedarf hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Anlagentyp sowie dem Standort.

Bei Pionext setzen wir u.a. auf die Nordex N175 (179 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser), ideal für windschwache Standorte oder auch die getriebelose Enercon E-175 EP5 (112 -175 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser) an ökologisch sensiblen Standorten, die ohne Getriebeöl auskommt und besonders umweltfreundlich ist.

Insgesamt kann eine Windenergieanlage aktuell eine Gesamthöhe von bis zu 265 m ereichen.

Wird Ihr Grundstück baulich nicht beansprucht und ausschließlich Ihre nachbarschaftliche Zustimmung (Baulast) benötigt, können Sie Ihr Grundstück uneingeschränkt bewirtschaften. Ist der Standort des Windrades auf Ihrer Fläche geplant, entfallen nur die Flächen für Fundament, Kranstellplatz, Zuwegung sowie Montage (meist temporär) aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Auf den verbliebenen Flächen ist weiterhin Land- oder Forstwirtschaft möglich. Je nach Anlagentyp und -hersteller werden ca. 3.000 bis 4.000 m² je Windrad für den Betrieb baulich beansprucht.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird das Windrad auf Ihrem Grundstück vollständig entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Neben der Anlage werden auch das Fundament, die Zuwegung und die Kabel rückstandslos zurückgebaut.

Insgesamt wird beim Rückbau von Windkraftanlagen ein hoher Anteil an Materialien wiederverwendet. Beton kann beispielsweise im Straßenbau genutzt werden. Bei einem frühzeitigen Abbau können Windenergieanlagen auch weiterverkauft werden, wo sie weiterhin betrieben werden und ihre volle Lebensdauer ausschöpfen.
Windräder sind so konstruiert, dass 80–90 % der Materialien wie Stahl, Aluminium und Kupfer recycelt werden können. Rotorblätter aus faserverstärkten Kunststoffen, wie Glas- und Carbonfasern, stellen jedoch eine größere Herausforderung dar. Aluminium und Kupfer werden zurückgewonnen, während Glasfasern als Brennstoff oder in Zementwerken genutzt werden. Es wird dennoch weiterhin an zusätzlichen umweltfreundlichen Lösungen für das Recycling dieser Materialien geforscht.

Beim Bruch eines Rotorblatts können z.B. Bruchstücke entstehen, die eingesammelt und entsorgt werden müssen, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Der Betreiber der Windkraftanlage ist alleinig für den Rückbau verantwortlich und trägt hierfür die Kosten. In der Regel fordert die zuständige Genehmigungsbehörde zusätzlich vor Baubeginn die Hinterlegung einer Bürgschaft, um den Rückbau der Anlage bereits im Vorhinein sicherzustellen.

Im Rahmen der Genehmigung nach BImSchG wird eine Rückbaubürgschaft von der SGD festgesetzt, die den Rückbau übernehmen kann. Bei Rückbau wird der gesamte Eingriff, inkl. Fundament und Kabeltrasse der Windenergieanlagen entfernt, gemäß den Vorgaben der Genehmigungsbehörde, um eine fachgerechte Stilllegung und Entsorgung sicherzustellen.

Der wirtschaftliche und nachhaltige Betrieb der Windkraftanlagen spielt für uns eine zentrale Rolle. So fließen in die Überlegungen zur Pachthöhe unter anderem die Investitions- und Betriebskosten sowie die Erträge des Windparks ein. Auf Basis dieser Faktoren unterbreiten wir Ihnen ein faires, angemessenes und marktübliches Pachtangebot.

Ist ein Standort potenziell für die Aufstellung von Windrädern geeignet, schließen wir mit den betroffenen Grundstückseigentümern sogenannte Pachtverträge für die Planung und den Betrieb der Windkraftanlagen ab.

Unsere Verträge werden für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren abgeschlossen. Um einen etwaigen Weiterbetrieb der Windräder darüber hinaus zu ermöglichen, enthalten die Verträge eine entsprechende Verlängerungsoption.

Grundstein für jedes Projekt ist der Abschluss der Pachtverträge und die Zustimmung vor Ort. Im Anschluss sind zahlreiche Untersuchungen und Gutachten zu beauftragen (Arten-, Natur- und Immissionsschutz), die einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Erhalt der Genehmigung und Sicherung der Einspeisevergütung im Rahmen der bundesweiten Ausschreibung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) können die Bauarbeiten beginnen. In Summe dauert es von der Projektidee bis hin zur Inbetriebnahme der Windräder drei bis fünf Jahre.

Wir haften für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Windrades stehen. Werden durch den Betrieb der Anlage Schäden auf Ihrem Grundstück verursacht, haftet der Betreiber. Zur Sicherheit werden alle entsprechenden Versicherungen abgeschlossen.

Aktuelle Windenergieanlagen erzielen im Durchschnitt einen Ertrag von mehr als 15 Millionen kWh pro Jahr und können damit den Strombedarf von bis zu 5.000 Haushalten decken. Das entspricht auch der Menge an Energie, die benötigt wird, um rund 3 Milliarden Smartphones vollständig aufzuladen. Die tatsächliche Leistung variiert jedoch je nach Anlagentyp, Windgeschwindigkeit und Standort.

Der Stillstand von Windenergieanlagen hat verschiedene Ursachen, die vom konkreten Anlagentyp und dem Standort abhängen. Häufige Gründe sind z.B. Wartungsarbeiten, fehlender Wind oder Starkwind, Eiswurf, eine Überlastung des Netzes oder Abschaltungen auf Grund von Flugaktivitäten von Vögeln und/oder Fledermäusen. Generell gelten Windenergieanlagen in Deutschland als sehr zuverlässig.

Windräder werden zum einen nicht in Gebieten mit hohem Naturschutzstatus errichtet. Zudem ergreifen Windparkbetreiber Schutzmaßnahmen wie z.B. das zeitweilige Abschalten bei hoher Vogel- oder Fledermausaktivität, nachdem vorab mehrere Gutachten zum Artenschutz von unabhängigen Gutachtern angefertigt wurden. Zudem werden Ausgleichszahlungen in Artenschutzprogramme eingezahlt. Zukünftig soll moderne Sensortechnik verstärkt eingesetzt werden, um herannahende Tiere zu erkennen und die Rotoren automatisch zu stoppen.

Zu Aussiedlerhöfen gibt es keinen gesetzlichen Mindestabstand. Es wird jedoch empfohlen einen Mindestabstand von der doppelten Gesamthöhe (2H), mindestens jedoch 500 Meter zu wahren, wodurch die optisch bedrängende Wirkung vermieden wird. Darüber hinaus müssen die Lärmrichtwerte nach der TA Lärm eingehalten und übermäßiger Schattenwurf auf Höfe vermieden werden.

Die Abstände werden im Landesentwicklungsplan (LEP) geregelt. In Rheinland-Pfalz sind Mindestabstände von 900 Metern zu geschlossenen Siedlungen vorgesehen. In der Praxis sind die Abstände oftmals höher als der vorgeschriebene Mindestabstand.

Die Lärmemissionen moderner Windräder sind typabhängig und meist gering. Sie müssen strenge, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte einhalten, um Umwelteinwirkungen und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Damit es nicht zu Überschreitungen der Lärmrichtwerte durch Windenergieanlagen kommt, werden Anlagen im Einzelfall, insbesondere nachts, gedrosselt. Bereits im Genehmigungsverfahren beurteilen Fachbehörden auf Grundlage von Gutachten die Schallemissionen, und erlassen bei Bedarf Betriebsauflagen zur Lärmminderung.

Infraschall sind tiefe Töne unter 20 Hz, die nur bei hoher Lautstärke als Vibrationen spürbar sind. Er kommt natürlich durch z.B. Wind oder Meeresrauschen, aber auch im Alltag durch Autos, Klima- und Lüftungsanlagen, Waschmaschinen, etc. vor. Gesundheitliche Effekte wie Müdigkeit treten erst auf, wenn die Hör- und Wahrnehmungsschwellen überschritten werden – was bei Windrädern nicht der Fall ist. Bereits in 150–300 Metern Entfernung liegt ihr Infraschall weit unterhalb dieser Schwelle. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu Wohngebäuden sind keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten.

Zur Vermeidung von Stress dürfen Windräder Wohn-, Arbeits- und Unterrichtsräume maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr beschatten. Sollten Gutachten vorab prognostizieren, dass diese Werte an manchen Orten überschritten werden, wird die entsprechende Windenergieanlage entsprechend programmiert und schaltet sich je nach Sonnenstand automatisch ab, um übermäßigen Schattenwurf zu vermeiden. Zudem verhindert eine matte, nicht reflektierende Lackierung der Windenergieanlage Lichtreflexionen.

Mit Eigentümer der Grundstücke werde entsprechende Verträge abgeschlossen, in denen sie eine jährliche Vergütung für die Nutzung ihres Landes erhalten. Zudem werden Kommunen direkt vom Bau der Windenergieanlagen profitieren, indem sie laut §6 EEG mit maximal 0,2 Cent pro eingespeiserter Kilowattstunde Strom beteiligt werden können. Zudem fallen nach mehreren Jahren der Betriebsdauer Gewerbesteuer für die Gemeinden an.

Zudem besteht in manchen Fällen die Möglichkeit einer finanzielle Bürgerbeteiligungen an unseren Projekten. Möglich ist dies z.B. direkt über Energiegenossenschaften.

Die Bauzeit ist u.a. abhängig von der Größe des Parks, den örtlichen Gegebenheiten sowie vom Wetter. Im Regelfall beträgt die Bauzeit eines Parks mit ca. 4 Windenergieanlagen 6-9 Monate.
Ab Baubeginn bis zum Rückbau der Windenergieanlagen können lediglich die Fundamentflächen, Stellfläche und die Zuwegung nicht bewirtschaftet werden.

Windräder haben eine Lebensdauer von etwa 20 bis 30 Jahren. Während dieser Zeit sind eine regelmäßige Wartungen notwendig, um die Windenergieanlagen in gutem Zustand zu halten. Dazu gehört z.B. die Überprüfung der Mechanik, der Rotorblätter und der Elektronik. Zuständig für die Überwachung und Organisation der Wartung und Instandsetzung ist die technische Betriebsführung der PIONEXT.

Von den Windenergieanlagen führt ein unterirdisches Kabel zum zugewiesenen Nertzveknüpfungspunkten. Von dort aus wird der Strom in das Stromnetz eingespeist oder direkt an Industriebetriebe geliefert.

Eine Kombination mit PV-Anlagen ist grundsätzlich möglich, da PIONEXT ebenfalls Freiflächen-PV-Anlagen plant. Beide Systeme ergänzen sich hervorragend und nutzen die Vorteile der jeweils anderen Energiequelle: Während nachts bei Schlechtwetter die Windenergienlage besonders viel Strom liefert, sorgt tagsüber bei Sonnenschein die Photovoltaik für viel Energie. So wird eine optimale Balance zwischen Wind- und Solarenergie geschaffen und Zeiten der Flaute treten seltener auf.

Repowering bedeutet, dass alte Windenergieanlagen abgebaut und durch neue, effizientere Anlagen ersetzt werden. Durch Repowering kann die Leistung erhöht und der Stromertrag vervielfacht werden – bei meist geringerer Anlagenanzahl. Es steigert die Flächeneffizienz, spart Kosten durch bestehende Infrastruktur und fördert Klimaschutz sowie Artenschutz.

Nächtliche Blinklichter sorgen für die Sichtbarkeit der Anlagen im Flugverkehr und verhindern Kollisionen. Neuere Systeme, wie die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, aktivieren die Lichter nur bei Annäherung eines Flugobjekts. PIONEXT verbaut diese Software schrittweise in allen seiner Bestandsparks.

Meike Zolitschka

Leiterin Projektentwicklung,
Solar & Wind